Die Gema gewährt den Mitgliedern unserer Einzelhandelsorganisation einen Gesamtvertragsnachlass in Höhe von etwa 20 Prozent auf die einzelhandelsrelevanten
Vergütungssätze. Wichtig ist hierbei aber, dass Sie den zuständigen Außendienstmitarbeiter der Gema über Ihre Mitgliedschaft informieren oder dies bei Antragstellung entsprechend kenntlich
machen. Die jeweils aktuellen Sonder-konditionen für Hintergrundmusik im Ladenlokal, Unterhaltungsmusik bei Stadtfesten/Events oder auch für das Abspielen von Fernsehsendungen können beim
regionalen Einzelhandelsverband erfragt werden.