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Nachbesserungen bei Überbrückungshilfe: Aktive Lobbyarbeit von HDE und Verbänden erfolgreich
(21.09.2020)
Da die Überbrückungshilfe der Bundesregierung aufgrund der hohen Berechtigungshürden im Modehandel nicht ankommt, hat der HDE auch mit Unterstützung des BDSE Nachbesserungen gefordert. Mit
Erfolg! Die intensiven Gespräche des HDE mit dem Bundeswirtschaftsminister und seinem Ministerium haben dazu geführt, dass die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung verlängert und
ausgeweitet werden. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten. Die wichtigsten Einzelheiten:
Flexibilisierung der Eintrittsschwelle - Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei
zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis
August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.
Erhöhung der Fördersätze: Künftig werden erstattet 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten), 60 Prozent der Fixkosten bei
einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40
Prozent Umsatzeinbruch).
Erhöhung der Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten auf 20 Prozent.
Schlussabrechnung: Hier sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
Neue Handels-Kampagne „Anfassbar gut“ (21.09.2020)
Einen Schuh oder ein Kleid anprobieren, über einen Stoff streichen, an Leder riechen – das alles sind zentrale sinnliche Erfahrungen, die man online nicht erleben kann. Doch sind diese
unmittelbaren Vorteile des stationären Fachhandels durch den – aufgrund von Corona noch einmal angeheizten - Boom des Online-Kaufs aus dem Fokus vieler Kunden geraten.
Die Handelsverbände haben daher unter der Führung des HDE Handelsverband Deutschland am 15. September mit der Signal Iduna die Kampagne „Nicht nur klicken, auch anfassen“ gestartet, um den
lokalen Handel zu stärken. Sie besteht u.a. aus fünf kurzen Filmen, die das Sehen, Fühlen, Riechen und (für den Outfitbereich eher unwichtige) Hören in den Mittelpunkt stellen. Konkret gezeigt
werden dabei Kleider, Stoffe und Schuhe. Hinzu kommen Gewinnspiele für Kunden und Händler. Weitere Themen rund um Digitalisierung oder Services werden folgen.
Wichtig: Schuhgeschäfte können die Kurzfilme kostenfrei auf ihrer Website zeigen oder auf ihren sozialen Kanälen teilen. Weitere Informationen unter www.anfassbargut.com oder www.nichtnurklicken.de.
Stationärer Modehandel braucht mehr Unterstützung! (17.08.2020)
Der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel verliert weiterhin jede Woche Millionen Euro an Umsatz. Während andere Branchen nach Ende des Lockdowns die verlorenen Umsätze oftmals wieder
aufholen konnten oder sogar von Corona profitieren, bleibt der Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel weiterhin deutlich unter den Vorjahreszahlen. Nach den aktuell vorgelegten Zahlen des
Statistischen Bundesamtes fiel der Umsatz des „stationären Einzelhandels mit Bekleidung“ im ersten Halbjahr um 30,5 Prozent. Schuhhäuser und Lederwarengeschäfte liegen mit einem Umsatzminus in
Höhe von 30,1 Prozent bzw. 25,3 Prozent ähnlich dramatisch im Minus. „Im Juli und August sind die Umsatzverluste zwar geringer geworden, im Gesamtjahr 2020 wird die Branche aber sicherlich
massive Verluste erleiden“, berichtet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil.
Die Handelsverbände BTE, BDSE und BLE sorgen sich daher um das Überleben tausender Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte. Aktuell stehen zahlreiche Unternehmen auf der Kippe, weil die Kosten -
von Mieten über Gehälter bis zur Bezahlung der Ware - in vielen Fällen nicht oder nicht ausreichend angepasst werden konnten. Corona hat das Eigenkapital und damit auch die Altersversorgung
vieler mittelständischer Händler massiv angegriffen oder sogar aufgezehrt. „Wenn hier keine weiteren Hilfen oder Entlastungen kommen, rechnen wir in den nächsten Monaten mit tausenden
Geschäftsschließungen“, prognostiziert Pangels.
Problematisch ist vor allem die Ungleichbehandlung von stationärem Fachhandel und Online-Verkäufern durch den Gesetzgeber, die zu massiven Marktverschiebungen geführt hat. Während Mode-, Schuh-
und Lederwarengeschäfte im März/April ihre Türen schließen mussten, durfte der Onlinehandel weiterhin Hemden, Taschen oder Sneaker verkaufen und konnte so speziell im Bereich Textilien,
Bekleidung, Schuhe und Lederwaren im ersten Halbjahr um 10,2 Prozent zulegen. Pangels: „Die Schere zwischen stationärem und Online-Handel ist durch politische Entscheidungen weiter auseinander
gegangen“.
Vor diesem Hintergrund fordern BTE, BDSE und BLE weitere konkrete Hilfen von Bund, Ländern und Gemeinden speziell für den innerstädtischen Handel, der vor allem von Mode-, Schuh- und
Lederwarengeschäften geprägt ist. Sinnvolle Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang die Stärkung der Cities durch Eindämmung des Flächenzuwachses außerhalb der Innenstädte, eine gute Erreichbarkeit
auch mit dem PKW, Investitionen in die Aufenthaltsqualität in punkto Optik und Sicherheit, unbürokratische Möglichkeiten zur Durchführung verkaufsoffener Sonntage sowie ein effizientes
Citymarketing. „Wenn die Politik auch künftig noch lebenswerte Innenstädte mit einem attraktiven, Steuer zahlenden und Arbeitsplätze schaffenden Einzelhandel wünscht, muss sie ihre Hilfen und
Fördermittel deutlich steigern“, fordert Pangels.
Schuhfachhandel leidet unter Warenproblemen (06.07.2020)
Ergebnisse einer BDSE-Umfrage
Laut einer aktuellen BDSE-Befragung im Juni belasten die Corona-bedingten Überläger aus der aktuellen Frühjahr-/Sommer-Saison den Schuhhandel ganz außerordentlich. So bewerten 74 Prozent der
Umfrageteilnehmer ihr Warenproblem als „erheblich“ und neun Prozent sogar als „Existenz gefährdend“. Lediglich 17 Prozent schätzen ihr Warenproblem als gering ein.
Im Durchschnitt liegt das Überlager in den befragten Schuhhäusern bei rund 29 Prozent. Die Spannweite reicht von einem akzeptablen Lagerbestand bis zu Werten von mehr als 50 Prozent über dem
Vorjahresniveau.
Eher geteilt ist die Meinung des Schuhhandels bezüglich des Beitrags der Lieferanten zur Bewältigung der aktuellen FS-Warenbestandsprobleme. Als „mehrheitlich fair“ bewerten ihn 26 Prozent der
Umfrageteilnehmer, gut die Hälfte sehen ihn nur bei Teilen fair, bei anderen dagegen unzureichend. Als „mehrheitlich unzureichend“ betrachten 20 Prozent der Schuhgeschäfte den Beitrag ihrer
Industriepartner.
Maßgeblich für die Bewertung ist u.a., inwieweit man sich partnerschaftlich über Stornierungen oder andere Formen der Warenreduktion für FS 2020 einigen konnte. So gelang es immerhin neun von
zehn der teilnehmenden Händler, entsprechende Regelungen auszuhandeln, aber im Durchschnitt lediglich mit rund 22 Prozent ihrer Lieferanten. Bei diesen Schuhhäusern liegt der Anteil der
stornierten Ware bei etwa zehn Prozent.
An rechtliche Auseinandersetzungen mit Schuh-Lieferanten denken nur wenige Einzelhändler. Keines der befragten Unternehmen hat dies fest vor, wobei elf Prozent sich in dieser Frage noch unsicher
sind. Die ganz überwiegende Mehrheit der Schuhhändler will von rechtlichen Schritten auf jeden Fall absehen.
Als besonders probate Maßnahmen zur Abmilderung der aktuellen Warenproblematik sehen die Schuhhäuser - mit fast neun von zehn möglichen Bewertungspunkten - „Rabatte auf bereits erteilte Aufträge“
und eine „Valutierung von Rechnungen“. Eine häufigere und unbürokratische Zulassung von Sonntagsöffnungen betrachtet der Schuhhandel dagegen derzeit weniger als geeignetes Abschleusungsventil für
FS-Ware. Nicht zuletzt fehlt es vielerorts noch, und dies gilt vor allem für Klein- und Mittelstädte, an zugkräftigen Events, die über das Shopping-Erlebnis hinaus eine ausreichende Magnetwirkung
für frequenzstarke Sonntage entfalten würden.
Coronavirus: BTE, BDSE und BLE begrüßen Lockerungsbeschlüsse (07.05.2020)
Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) begrüßen die Lockerungsempfehlungen der Bundesregierungen, die in allen Bundesländern bereits zu entsprechenden Freigaben für
größere Handelsflächen von über 800 qm geführt haben. „Damit ist die sachlich nicht nachvollziehbare Diskriminierung von großen Textil-, Schuh- und Warenhäusern endlich vorbei“, freut sich
BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
Ganz zufrieden mit der Umsetzung ist Pangels allerdings nicht. „Wir hätten uns die Freigaben bundesweit schon zu diesem Wochenende gewünscht“, kritisiert der BTE-Chef. Schließlich türmen sich in
den Lagern des Handels riesige Mengen unverkaufter Hosen, Jacken und Schuhe aus der Frühjahrssaison. Und zusätzlich wird aktuell auch noch die neue Sommerware ausgeliefert. „Deshalb zählt
momentan jeder Tag, damit das immense Warenproblem der Modebranche nicht noch dramatischer wird.“
Mit einem Ansturm der Kunden rechnet der BTE-Hauptgeschäftsführer allerdings nicht: „Wir haben in den Bundesländern, in denen bereits größere Modehäuser komplett öffnen durften, eine deutlich
unterdurchschnittliche Kundenfrequenz registriert.“ Abstands- und Hygieneregeln konnten so problemlos eingehalten werden.
BTE, BDSE und BLE gehen davon aus, dass die Kundenfrequenzen und die Umsätze auch in den nächsten Wochen nicht die Vorjahreswerte erreichen. Schließlich fehlt vielen Kunden nach wie vor der
Anlass, sich ein neues Outfit zuzulegen. „So lange größere Feiern und Feste eingeschränkt oder sogar verboten sind und Millionen Menschen im Homeoffice arbeiten oder sogar in Kurzarbeit sind,
rechnen wir mit deutlichen Einbußen“, berichtet Pangels. „Wir hoffen, dass mit Öffnung der Gastronomie aber wieder ein Stück weit Normalität und ‚Shopping-Erlebnis‘ in die Städte einzieht.“
BTE-Kampagnen #mitAbstand und #maskhave: Kostenlose Vorlagen (24.04.2020)
Seit Ende April dürfen die Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm unter bestimmten Hygienebedingungen wieder öffnen. Wichtigste Vorgaben in diesem
Zusammenhang sind die Einhaltung von Mindestabständen und das Tragen von Gesichtsmasken.
Um den Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bei der entsprechenden Kundenkommunikation im Geschäft zu unterstützen, hat der BTE die Kampagne #mitAbstand konzipiert. Entwickelt
wurden dazu mehrere Motive und Slogans mit Branchenbezug, die allen Unternehmen als kostenlose Druckvorlagen (Plakate, Bodenaufkleber und Kleberollen) zur Verfügung gestellt werden. Die Motive
ermahnen im spielerischen Ansatz die Kunden, die empfohlenen 1,5 Meter Abstand zu halten. Die Abstandshalter können anstelle oder zusätzlich zu den üblichen Abstandshaltern (z.B. "Bitte beachten
Sie 1,5 m Abstand") genutzt werden.
Aufgrund der später eingeführten Maskenpflicht wurde die Kampagne am 24. April um entsprechende neue Motive ergänzt. Eine Variante ergänzt das bisherige Abstands-Motiv, ein zweites läuft unter
dem Slogan #maskhave.
Hinweis: Alle Vorlagen sind kostenfrei und dürfen auch für Anzeigen oder Posts bei Facebook, Instagram oder Pinterest verwendet werden. Sie stehen zum Download bereit unter
https://www.bte.de/mitabstand/. Jeder Händler muss vor der Nutzung unbedingt prüfen, ob die
Vorlagen den Vorgaben des eigenen Bundelandes entsprechen!
BTE-Kampagne #mitAbstand: kostenlose Vorlagen für den Modehandel (16.04.2020)
Ab 20. April dürfen Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm unter bestimmten Hygienebedingungen wieder öffnen. Wichtigste Vorgabe in diesem Zusammenhang ist die Einhaltung von
Mindestabständen.
Um den Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bei der entsprechenden Kundenkommunikation im Geschäft zu unterstützen, hat der BTE die Kampagne #mitAbstand konzipiert. Entwickelt
wurden dazu mehrere Motive (darunter auch Schuhe) und Slogans mit Branchenbezug, die allen Unternehmen als kostenlose Druckvorlagen (Plakate, Bodenaufkleber und Kleberollen) zur
Verfügung gestellt werden. Die Motive ermahnen im spielerischen Ansatz die Kunden, die empfohlenen 1,5 Meter Abstand zu halten.
Die BTE-Abstandshalter können anstelle oder zusätzlich zu den üblichen Abstandshaltern (z.B. "Bitte beachten Sie 1,5 m Abstand") genutzt werden. Außerdem dürfen die Motive auch für Anzeigen oder
Posts bei Facebook, Instagram oder Pinterest verwendet werden.
Hinweis: Alle Vorlagen stehen zum Download bereit unter https://www.bte.de/mitabstand/. Jeder Händler muss vor der Nutzung unbedingt prüfen, ob die Vorlagen den Vorgaben des eigenen Bundeslandes entsprechen!
Einzelhandelsverbände machen Vorschläge für Wiedereröffnung der Geschäfte (14.04.2020)
Gerade für den stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel ist es wichtige, dass die Geschäfte jetzt möglichst schnell wieder öffnen dürfen. In einem Zehn-Punkte-Plan machen die
Einzelhandelsverbände, darunter auch BTE, BDSE und BLE deutlich, wo die Knackpunkte einer Exit-Strategie liegen. Sie fordern von der Politik, die Öffnung aller Einzelhandelsgeschäfte
schnellstmöglich zu genehmigen, sobald dies gesundheitspolitisch vertretbar ist. Es werden konkrete Vorschläge gemacht, wie eine schrittweise Rückkehr zu einem geordneten Geschäftsbetrieb unter
Maßgabe der gestiegenen Anforderungen an den Gesundheitsschutz von Mitarbeitern und Kunden möglich ist.
Gemeinsam mit seinen Landes- und Bundesfachverbänden betont der HDE in diesem Papier vor allem die große Bedeutung bundesweit einheitlicher Regelungen, die die Händler weder wegen ihrer
Branchenzugehörigkeit noch aufgrund der Größe ihrer Verkaufsflächen diskriminieren sollten. Um die zuletzt auf einen historischen Tiefststand gesunkene Konsumstimmung wieder in Schwung zu
bringen, fordern die Handelsverbände von der Politik u.a. die Ausgabe von Konsumschecks für die Bürgerinnen und Bürger sowie die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Ferner geht es
um zusätzliche finanzielle Hilfen für den Einzelhandel, um eine zumindest zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten - insbesondere auch an Sonntagen - und Maßnahmen zur
Stärkung der Innenstädte. Näheres hier: 10-Punkte-Plan, Forderungen, Gesundheitsschutz
Coronavirus: BTE, BDSE und BLE für Verschiebung der Saisons (09.04.2020)
Der aktuelle Shutdown im stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel dürfte frühestens Ende April gelockert werden, möglicherweise aber auch erst im Laufe des Mai. Damit fehlt der gesamten
Fashionbranche ein Verkaufszeitraum von wahrscheinlich sechs bis acht Wochen, zumindest was das stationäre Business betrifft.
In der Textil- und Modebranche kursieren daher seit etwa zwei Wochen unterschiedliche Vorschläge, die Frühjahr/Sommer-Saison um rund sechs Wochen nach hinten zu verschieben. Dazu müssten z.B. die
Lieferungen von Herbstware später erfolgen, so dass mehr Zeit für den Verkauf von Sommerware im Einzelhandel besteht. Die in diesem Zusammenhang oftmals geforderte, befristete Wiedereinführung
eines gesetzlich vorgegebenen (späten) Schlussverkaufs ist nach Überzeugung der Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) allerdings politisch nicht durchsetzbar. Auch
Appelle an die Branche, sich mit Preisaktionen zurückzuhalten, dürften die Solidarität unter den Handelsunternehmen und den direkt verkaufenden Markenlieferanten überstrapazieren, zumal sich
etliche Unternehmen nach dem Ende des Shutdowns erst einmal Liquidität verschaffen wollen oder müssen.
Allerdings sollte jeder Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler mit Bedacht die Prioritäten zwischen Liquidität und Rentabilität abwägen. Viele Marktteilnehmer kommen bei ihren Überlegungen zur
Exit-Strategie aktuell zu der Erkenntnis, dass ein differenziertes Vorgehen zielführend ist. Detailentscheidungen müssen auch davon abhängig gemacht werden, zu welchem Zeitpunkt
die Geschäfte wieder öffnen dürfen. BTE, BDSE und BLE plädieren daher für Folgendes:
- Die Verkaufssaison Frühjahr/Sommer (F/S) strecken und verlängern. Dazu gehört auch, Wareneingangstermine für Herbst/Winter (H/W) in Abstimmung mit den Lieferanten nach hinten zu schieben.
- Damit müssen auch die bisher bereits geplanten Marketingmaßnahmen für H/W zeitlich angepasst werden.
- Den Rotstift für F/S sehr gezielt und differenziert einsetzen. Wer heute Gutscheine für den Einkauf nach Wiedereröffnung verkauft, hat für spätere Kundenfrequenz gesorgt und vermutlich
weniger Druck, dann größere Rabatte gewähren zu müssen.
- Insbesondere bei Verträgen mit Rücksendeoptionen genau prüfen, welche Ware aktuell noch verkäuflich ist und welche nicht. Nur unkurante Ware rechtzeitig retournieren, aber hochaktuelle Ware
schnell in den Verkauf nehmen. In jedem Fall mit den Lieferanten über „Warenspülungen“ sprechen.
- Wenig modische F/S-Artikel ggf. einlagern und zu einem späteren Zeitpunkt (2021) wieder in den Verkauf geben. Dies muss im Bereich der Damenmode sicher vorsichtiger erfolgen als bei
Herrenbekleidung.
Der Schlüssel für ein vernünftiges saisonales Prozedere liegt auch bei den Lieferanten und deren Unterstützung ihrer Handelspartner. Allerdings sind die Geschäftsmodelle und
Lieferrhythmen der Markenanbieter sehr unterschiedlich und bedürfen daher einer differenzierten Betrachtung. Laut einem aktuellen Analyse- und Thesenpapier des BTE-KompetenzPartners
hachmeister+partner ist in diesem Zusammenhang das derzeit größte Problem die saisonal nicht mehr aktuelle und damit kaum mehr verkäufliche Ware aus den frühen Lieferterminen. Diese Ware sollte
ausgetauscht werden gegen aktuelle Ware oder adäquat vermarktet werden.
Mit dem Zeitpunkt der Wiedereröffnung braucht der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel top-aktuelle Ware, die konkurrenzfähig ist mit den Angeboten der Onliner und vertikalen Filialisten. Jeder
Händler braucht dazu individuelle Leitlinien pro Lieferant/Geschäfts-modell (z.B. vertikale Monatslieferanten, Ready-to-Wear Lieferanten, klassische Vororderlieferanten, Lieferanten mit
kompetenten NOS/ seasonal NOS-Angeboten), die allerdings von den Modehäusern, Schuhgeschäften und Lederwarenhändlern selbst erarbeitet und umgesetzt werden müssen. Bei diesen
Lieferantengesprächen muss die Kernfrage geklärt werden, wie der behördlich verursachte Schaden partnerschaftlich in Grenzen gehalten werden kann.
Wichtig: Die Markenhersteller werden nur überleben, wenn auch die vielen kleinen und mittelgroßen Einzelhandelsunternehmen überleben. Aber auch der inhabergeführte Textil-,
Schuh- und Lederwarenhandel benötigt umgekehrt ein vielfältiges und leistungsfähiges Markenangebot, um sich im Wettbewerb – insbesondere auch gegenüber den vertikalen Ketten – weiterhin
profilieren und behaupten zu können. Der BTE KompetenzPartner hachmeister+partner arbeitet in Abstimmung mit BTE, BDSE und BLE sowie vielen Modehäusern und Lieferanten nach wie vor intensiv
daran, Leitplanken und Impulse für eine partnerschaftliche Lösung zu erarbeiten, wie mit den für Handel und Industrie existenzbedrohenden Herausforderungen umgegangen werden kann.
Tipp: Der Fashionhandel sollte überdies ausreichend KfW-Kredite beantragen, damit der Liquiditätsdruck und damit der Zwang zu unnötigen Preisaktionen in der verbleibenden
Sommersaison abgefedert wird. Die Darlehen werden nun – ein Erfolg auch der intensiven politischen Bemühungen der Einzelhandelsverbände – unter bestimmten Voraussetzungen zu 100 Prozent staatlich
abgesichert! Damit entfällt die übliche kritische Risikoprüfung durch die Hausbanken, welche sich bisher als Nadelöhr für rasche Zusagen von Notkrediten in der Corona-Krise erwiesen hatte.
Coronakrise: BDSE, BTE und BLE fordern Hilfen von der Politik! (01.04.2020)
Gemeinsamer Brandbrief „Textil-, Schuh und Lederwarenhandel vor dem Kollaps“ an Kanzlerin, Finanz- und Wirtschaftsminister
Am 31. März haben die Präsidenten von BDSE, BTE und BLE gleichlautende Briefe an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtschef Helge Braun, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und
Bundesfinanzminister Olaf Scholz abgeschickt. Darin haben Brigitte Wischnewski (BDSE), Steffen Jost (BTE) und Nina Kiesow (BLE) auf drei Seiten eindringlich die besonderen Probleme der drei
Branchen aufgrund des Shutdowns erläutert und in enger Abstimmung mit dem BTE-KompetenzPartner „hachmeister+partner“ Lösungsvorschläge zur Rettung des stationären Textil-, Schuh- und
Lederwarenhandels unterbreitet.
In diesem Schreiben wurde die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der drei Branchen hervorgehoben. So umfasst der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel rund 33.000 Unternehmen mit fast
80.000 Verkaufsstellen. Er erzielt einen Umsatz von annähernd 50 Mrd. Euro und beschäftigt rund 440.000 Mitarbeiter. Kern des Verbandsanliegens war u.a., die besondere Problematik der drei
Branchen zu verdeutlichen:
- Die saisonalen Warenangebote, die ein Aufholen der Umsätze fast unmöglich machen und zu einer schnellen Entwertung der Warenbestände führen.
- Der zunehmende Waren- und Liquiditätsdruck durch anhaltende Lieferungen.
- Die lange, globale Lieferkette, die schnelle Reaktionen unmöglich macht.
- Die marktwirtschaftlich nicht tolerierbare Schlechterstellung des stationären Fachhandels gegenüber dem Onlinehandel und anderer Vertriebswege, die weiterhin Textilien, Schuhe und Lederwaren
verkaufen dürfen.
Aufgrund dieser besonderen Gemengelage – so die drei Verbände - stünden tausende Unternehmen – von der kleinen Boutique bis zum großen Warenhaus – und mit ihnen Hunderttausende von Arbeitsplätzen
im Einzelhandel und in der mittelbar betroffenen Industrie vor dem Aus. Bereits die beschlossenen Öffnungsverbote bis Ende April würden zu zahlreichen Insolvenzen führen. Dauere die Schließung
auch im Mai noch an, würde es zu einem dramatischen Anstieg der Leerstände in den Cities kommen. Damit verändere sich das Gesicht der Städte grundlegend und für immer, was auch dramatische Folgen
für die Attraktivität und Finanzausstattung der Städte und Gemeinden hätte!
BDSE, BTE und BLE haben daher die Übernahme der laufenden Betriebskosten sowie den Wertverlust des aktuellen Warenbestandes über einen Hilfsfonds gefordert. Alternativ wurden ein Schutzpaket für
Mietverbindlichkeiten und Verbesserungen bei KfW-Darlehen und Kurzarbeitergeld angeregt. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung in Absprache mit den Ländern und Kommunen bereits jetzt einen
verlässlichen Fahrplan „für die Zeit danach“ entwerfen. Konkret:
- Unbürokratische Möglichkeiten für Sonntagsöffnungen nach Ende der erzwungenen Ladenschließung: Damit könnten die verlorenen Umsätze unter Umständen zumindest teilweise
aufgeholt werden. Denkbar wäre z.B. monatlich ein verkaufsoffener Sonntag, der über Sondererlasse der Bundesländer genehmigt werden könnte.
-
Schrittweise Öffnung der Geschäfte: Hierbei könnte man sich an Auflagen, wie sie derzeit für den Lebensmitteleinzelhandel bestehen, orientieren. Hier sollten unbedingt
bundesweit einheitliche Regelungen umgesetzt werden, die auch für den Handel praktikabel und zu überwachen sind.
- Perspektivische Maßnahmen zur zeitnahen Belebung der Innenstädte: Freier Zugang der Innenstädte für den Verkehr ermöglichen durch z.B. zeitlich begrenzte Lockerung oder
gänzliche Aufhebung von Zugangsbeschränkungen für den Pkw-Verkehr (z.B. Umweltspuren, Umweltzonen); neues oder angepasstes Investitionszulagengesetz für Innenstädte; Änderung/Anpassung der
Städtebaufördermittel; Änderung des Planungsrechts zugunsten des innerstädtischen Einzelhandels.
BDSE fordert weitere staatliche Hilfen! (29.03.2020)
Je länger die verordnete Schließung der Schuhgeschäfte dauert, desto gravierender werden die damit verbundenen drei Kernprobleme des stationären Schuhhandels: Liquidität, Rentabilität und
Warensteuerung.
Da die Lage für eine Vielzahl von Schuhgeschäften existenzbedrohend ist, wirkt sich das Öffnungsverbot mittelbar auch als nachgelagertes Problem der Markenindustrie aus, die auf einen
funktionierenden Hauptabsatzkanal angewiesen ist. Beide Marktstufen müssen daher versuchen, die Krise gemeinsam zu meistern.
„Nötig sind nicht nur brancheninterne Lösungskonzepte, z.B. in Richtung aktualisierter Wareneingangs- und Orderrhythmen, sondern rasche zusätzliche staatliche Hilfen. Alleine kann die
Schuhbranche diese Krise, die von einer gesundheitlichen zu einer ökonomischen geworden ist, nicht bewältigen“, so Prof. Dr. Siegfried Jacobs, Geschäftsführer des Handelsverbandes Schuhe, BDSE.
Aufgrund der Besonderheiten der Schuh-, wie auch der Textil- und Lederwarenbranche, bedürfe es dringend zusätzlicher finanzieller Sofortprogramme. So arbeitet der BDSE gemeinsam mit den
Schwesterverbänden BTE und BLE seit einigen Tagen intensiv daran, die unterschiedlichen Initiativen innerhalb dieser Branchen zu koordinieren. Denn aus den Berliner Ministerien kommt die klare
Botschaft, dass gut gemeinte Einzelinitiativen und Briefe an die Politik möglichst unterbleiben sollen, da die zuständigen Stellen dafür derzeit keine Kapazitäten hätten. Die Ministerien bitten
mit Nachdruck darum, dass Wünsche und Vorschläge allein über die Spitzenverbände vorgetragen werden.
„Der BDSE hält vor diesem Hintergrund eine konzertierte Aktion der Mode- und Schuhbranche für den erfolgversprechendsten Weg, um in der aktuellen Situation mit Forderungen nach zusätzlichen
Hilfen bei der Bundesregierung durchzukommen. Unkoordinierte Einzelinitiativen schießen momentan dagegen ganz offensichtlich ins Leere“, so Jacobs. Daher sei man in intensiven Gesprächen auch mit
den Industrieverbänden und großen Verbundgruppen aller drei Branchen. Dabei sei höchste Eile geboten.
„Die Politik muss endlich die grundsätzliche Funktionsweise der Modebranche mit all ihren Konsequenzen verstehen! Das betrifft vor allem den Orderrhythmus des Schuh- und Bekleidungsmarktes mit
seiner sechs bis acht monatigen Vorlaufzeit, die eine in dieser Krise umso schwerer wiegende Besonderheit darstellt und entsprechende Berücksichtigung bei den staatlichen Hilfsprogrammen
verlangt“.
Darüber hinaus handelt es sich bei Schuhen um ganz überwiegend modische und saisonale Ware, die im Saisonverlauf psychisch schnell altert, somit an (Verkaufs-)Wert verliert und nach
Wiedereröffnung der Geschäfte nur über hohe Preisreduzierungen verkauft werden kann. Auch dies sei eine Besonderheit des Schuhmarktes, die der Schuhhandel mit der Textil- und Lederwarenbranche
teile.
„Je länger die Schließungsphase dauert, desto geringer der Warenwert und desto geringer die Chancen, die aktuelle Saisonware trotz massiver Preisabschläge überhaupt noch an die Endverbraucher
absetzen zu können“, so Jacobs. Da sich derzeit die Ware in den Läden und Lägern bis unter die Decke stapelten, müssten die Schuh- und Modegeschäfte möglichst schnell wieder in die Lage versetzt
werden, aktuelle Ware zu verkaufen, um ausreichend Liquidität nicht zuletzt auch für die Bezahlung der bereits georderten Herbst-/Winterware zu erhalten.
„In jedem Fall benötigt der Schuheinzelhandel schnelle und unbürokratische Liquiditätshilfen. Die beschlossenen KfW-Kredite sind für viele Schuhhändler hilfreich, reichen aber keinesfalls aus.
Darüber hinaus muss es nicht rückzahlbare finanzielle Soforthilfen geben. Denn zahlreiche, bisher gesunde Unternehmen werden angesichts der bereits heute abzusehenden Verluste nicht die
finanzielle Kraft haben, die in Anspruch genommenen zusätzlichen Kredite zu tilgen.“
Der BDSE geht davon aus, dass sich noch im Laufe dieser Woche die Wirtschaftsverbände der Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche auf einen konkreten Maßnahmenkatalog verständigen werden.
Fashionhandel: Täglich über 10 Mio. Modeartikel unverkauft! (27.03.2020)
Die Coronakrise trifft den stationären Modehandel bis ins Mark. Die erzwungene Schließung zehntausender Boutiquen, Schuh- und Lederwarengeschäfte sowie Mode- und Warenhäuser bedroht bereits
kurzfristig die Existenz der allermeisten Unternehmen – und damit Hundertausende von Arbeitsplätzen.
Der Verkaufs-Stopp verursacht ein massives Waren-Problem in den Geschäften. Nach Berechnungen der Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) werden an normalen Verkaufstagen
im Durchschnitt täglich mehr als 10 Millionen Hosen, Shirts, Schuhe und Taschen verkauft, die nun nicht über die Ladentheke gehen. „Ende März dürfte die Summe der unverkauften, aber vom Handel
bereits bezahlten Teile die 100-Millionen-Grenze überschritten haben“, schätzt BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
Zusätzliches Problem: Da im Modehandel eine kontinuierliche Warenbelieferung mittlerweile die Regel ist, bekommen die Geschäfte in den nächsten Wochen vertragsgemäß weiterhin neue Ware geliefert
- trotz geschlossener Läden! „Je länger die Schließung dauert, desto unwahrscheinlicher wird es, dass die Ware noch verkauft werden kann“, weiß Pangels. Denn durch den modischen Wechsel lassen
sich Hosen oder Schuhe aus der Frühjahrskollektion im Sommer kaum noch verkaufen. „Allein der Wertverlust der Ware ist für viele Händler ruinös!“
Die Folge sind gigantische Mengen unverkaufter Ware. Viele Geschäfte haben dafür nicht einmal Lagermöglichkeiten. „Sollte die Schließung über den April hinaus fortbestehen, rechnen wir nicht nur
mit tausenden Insolvenzen in Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche, sondern auch mit über einer Milliarde unverkaufter Artikel“, warnt Pangels. Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler brauchen daher
neben schnellen Krediten auch finanzielle Soforthilfen. „Der Staat könnte z.B. die Kosten für die bereits bezahlte Ware über einen Hilfsfonds übernehmen“, fordert Pangels.
Mietvertrag: Kündigung wegen Ladenöffnungsverbot? (26.03.2020)
HDE erstellt Kurzgutachten und Musterschreiben
Als Reaktion auf die Coronavirus-Krise wurde mit Allgemeinverfügungen der Länder die Schließung vieler stationärer Einzelhandelsgeschäfte angeordnet. Die von der Verfügung betroffenen
Schuhhändler können damit über Wochen ihre Ladengeschäfte nicht für den Kundenverkehr öffnen. Sie verlieren somit die Möglichkeit, ihrer unternehmerischen Tätigkeit nachzugehen, und können in
dieser Zeit im stationären Vertriebskanal keine Umsätze erzielen. Gleichzeitig müssen die Schuhhäuser aber ihre vertraglichen Zahlungspflichten gegenüber ihren Vermietern grundsätzlich wie bisher
erfüllen.
Es stellt sich daher die Frage, ob Einzelhandelsunternehmen gegenüber ihren Vermietern einen Anspruch auf Änderung eines bestehenden Mietvertrags haben könnten, soweit sie in Folge der
gesetzgeberischen Restriktionen ihre Ladengeschäfte nicht für den Kundenverkehr öffnen dürfen, daher keine Möglichkeit zum Verkauf an Verbraucher haben und mit dem Mietobjekt keine Umsätze
erzielen können.
Nach Meinung des HDE könnte sich in Anspruch auf Änderung des bestehenden Mietvertrags aus § 313 Abs. 1 BGB ergeben. Danach kann eine Partei die Anpassung des Vertrags verlangen, wenn sich
Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert haben und die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wenn sie
diese Veränderung vorausgesehen hätten. Dieser Anspruch besteht allerdings nur, soweit einer Vertragspartei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen
oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
Hinweis: Der HDE Handelsverband Deutschland hat für alle Mitglieder der Einzelhandelsorganisation, zur der auch der BTE gehört, ein Kurzgutachten zu diesem Themenkomplex
erstellt. Behandelt werden darin die Anspruchsvoraussetzungen (Geschäftsgrundlage, schwerwiegende Veränderung, Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag) und kommt zu dem Ergebnis, dass ein
Anspruch auf Anpassung des Mietvertrages abhängig von der konkreten Vertragsgestaltung bestehen kann. Außerdem hat der HDE ein entsprechendes Musterschreiben an Vermieter erstellt. EHV-Mitglieder
können das Kurzgutachten und das Musterschreiben bei ihrem Einzelhandelsverband abrufen.
Mietvertrag: Kündigung wegen Ladenöffnungsverbot? (23.03.2020)
HDE erstellt Kurzgutachten und Musterschreiben
Als Reaktion auf die Coronavirus-Krise wurde mit Allgemeinverfügungen der Länder die Schließung vieler stationärer Einzelhandelsgeschäfte angeordnet. Die von der Verfügung betroffenen Schuhhäuser
können damit über Wochen ihre Ladengeschäfte nicht für den Kundenverkehr öffnen. Sie verlieren somit die Möglichkeit, ihrer unternehmerischen Tätigkeit nachzugehen und können in dieser Zeit im
stationären Vertriebskanal keine Umsätze erzielen. Gleichzeitig müssen sie aber ihre vertraglichen Zahlungspflichten gegenüber den Vermietern grundsätzlich wie bisher erfüllen.
Es stellt sich daher die Frage, ob Einzelhandelsunternehmen gegenüber ihren Vermietern einen Anspruch auf Änderung eines bestehenden Mietvertrags haben könnten, soweit sie in Folge der
gesetzgeberischen Restriktionen ihre Ladengeschäfte nicht für den Kundenverkehr öffnen dürfen, daher keine Möglichkeit zum Verkauf an Verbraucher haben und mit dem Mietobjekt keine Umsätze
erzielen können.
Nach Meinung des HDE könnte sich ein Anspruch auf Änderung des bestehenden Mietvertrags aus § 313 Abs. 1 BGB ergeben. Danach kann eine Partei die Anpassung des Vertrags verlangen, wenn sich
Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert haben und die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wenn sie
diese Veränderung vorausgesehen hätten. Dieser Anspruch besteht allerdings nur, soweit einer Vertragspartei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen
oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
Hinweis: Der HDE Handelsverband Deutschland hat für alle Mitglieder der Einzelhandelsorganisation, zu der auch der BDSE gehört, ein Kurzgutachten zu diesem Themenkomplex
erstellt. Erläutert werden darin die Anspruchsvoraussetzungen (Geschäftsgrundlage, schwerwiegende Veränderung, Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag). Der HDE kommt in diesem Gutachten zu dem
Ergebnis, dass ein Anspruch auf Anpassung des Mietvertrages abhängig von der konkreten Vertragsgestaltung bestehen kann. Außerdem hat der HDE ein entsprechendes Musterschreiben an Vermieter
erstellt. EHV-Mitglieder können das Kurzgutachten und das Musterschreiben bei ihrem Einzelhandelsverband abrufen.
Coronakrise: Acht-Punkte-Programm für den Einzelhandel (20.03.2020)
Der HDE hat am 19.03.2020 folgendes Acht-Punkte-Programm für den Einzelhandel veröffentlicht:
1. Bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen setzen
Der Föderalismus kommt an seine Grenzen, wo er eine einheitliche Krisenbewältigung behindert. Die national tätigen Unternehmen benötigen einen einheitlichen Rechtsrahmen, um die Vorgaben zur
Bekämpfung der Corona-Krise in ihren Unternehmen umsetzen zu können. Unterschiedliche gesetzliche Vorgaben in den Bundesländern und unterschiedliche Umsetzungen in Städten, Landkreisen und
Kommunen insbesondere bei Zugangsregelungen zu offenen Geschäften und Hygienebestimmungen führen zu einem Chaos in der Umsetzung und sind für die Unternehmen nicht mehr überschaubar.
2. Liquidität durch Soforthilfen sicherstellen
Der Staat muss dem mittelständischen Fachhandel Soforthilfen in Form von Direktzuschüssen gewähren, damit die Liquidität bei den von den Geschäftsschließungen betroffenen mittelständischen
Betrieben gewahrt bleibt. Diese Direktzuschüsse sollten von den Finanzämtern ausgezahlt werden. Denn diese verfügen über alle nötigen Daten wie Unternehmensdaten und Bankverbindungen.
3. Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge stunden
Fällige Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge sollten für mindestens sechs Monate zinslos gestundet werden.
4. Unternehmen für Vermögensschäden entschädigen
Die von den staatlich verfügten Geschäftsschließungen betroffenen Unternehmen müssen für die erlittenen Vermögensschäden entschädigt werden. Eine gesetzliche Grundlage könnte das
Infektionsschutzgesetz sein.
5. Gewerbemieten des Handels aussetzen
Die Händler brauchen während der Schließungen ihrer Betriebe eine Aussetzung der Gewerbemieten und Reduzierung der Miete auf die laufenden Betriebskosten. Außerdem sollte den Handelsmietern
zusätzlich die Stundung dieser Kosten ermöglicht werden. Die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten des Mieters, eine Anpassung des Mietvertrags wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313
BGB durchzusetzen, dürfen dadurch in keiner Weise beeinträchtigt werden.
6. Unbürokratische Arbeitnehmerüberlassung ermöglichen, Arbeitszeitgesetz liberalisieren und Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte anheben
Arbeitnehmer, die wegen Geschäftsschließungen zurzeit ohne Tätigkeit sind, sollen unbürokratisch an Handelsunternehmen ausgeliehen werden können, die dringenden Bedarf an weiteren Arbeitnehmern
haben.
Zudem muss die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz umgehend bundesweit aufgehoben und die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte vonaktuell 450 € befristet auf 1000 €
angehoben werden, damit in dieser Krisensituationder erhöhte Arbeitsaufwand in der Logistik sowie den geöffneten Geschäften bewältigt und die Bevölkerung insbesondere mit Lebensmitteln versorgt
werden kann.
7. Flächendeckende Logistik erleichtern
Die Umsetzung von Sondergenehmigungen für Lastkraftwagen für Fahrten und Belieferungen am Sonntag muss einheitlich für Deutschland geregelt werden. Derzeit existieren in den Bundesländern
unterschiedliche Regeln, die Lastkraftwagen müssen aber meist durch mehrere Bundesländer fahren. Die Post- und Paketzustellung sollte in diese Sondergenehmigungen einbezogen werden, um das
Transportvolumen gleichmäßiger zu verteilen.
8. Grenzüberschreitende Arbeitnehmerfreizügigkeit und freien Warenverkehr gewährleisten
Auswirkungen auf Berufspendler müssen so gering wie möglich gehalten werden. Arbeitnehmer aus europäischen Nachbarländern müssen zur Arbeit kommen können, da sie für die Aufrechterhaltung der
Betriebstätigkeit vieler Handelsunternehmen und Logistiker unabdingbar sind.
Der freie Warenverkehr in Europa ist ein zentraler Bestandteil der Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Lebens. Derzeit verhindern infolge von Grenzkontrollen kilometerlange Staus die schnelle
Abwicklung von Transporten. Die Staats- und Regierungschefs müssen sich unmittelbar auf Wege für eine funktionierende Schnellabfertigung einigen.
HDE_Acht-Punkte-Programm für den Einzelh
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Rechtliche Fragen rund um das Coronavirus (17.03.2020):
Die Auswirkungen des Coronavirus führen im Schuheinzelhandel zu schwerwiegenden Problemen und neuen Fragestellungen. Bereits seit Anfang März leiden viele Schuhgeschäfte unter stark rückläufigen
Kundenfrequenzen und Umsätzen. Nun werden ab dieser Woche die Geschäfte aufgrund behördlicher Anordnung ganz geschlossen.
Ein größerer Themenkomplex dreht sich dabei um die Warenlieferungen bzw. die rechtliche Situation gegenüber den Lieferanten. Viele Händler fragen z.B. ob verspätet gelieferte Ware angenommen
werden muss oder ob man Aufträge stornieren kann.
Grundsätzlich gilt hier: Entscheidend ist erst einmal, was im Kaufvertrag vereinbart wurde bzw. in den akzeptierten AGB des Lieferanten geregelt ist. In den üblichen Vertragsbedingungen der
Schuh- und Textilbranche sind z.B. Nachlieferfristen vorgesehen. Speziell bei ausländischen Lieferanten gibt es aber oft abweichende Regelungen, die nicht selten nachteilig für den Händler
formuliert sind.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Frage, ob es sich bei der „Corona-Krise“ um höhere Gewalt handelt. Hier ist sich die Mehrheit der Juristen mittlerweile einig, dass dies der Fall ist. Damit
sind z.B. Schadensersatzansprüche wegen Nicht-Lieferungen wohl kaum möglich.
Der BDSE rechnet aktuell damit, dass sich die Situation rund um Covid-19 in den nächsten Wochen weiter verschärfen wird. Der Verband empfiehlt daher, sich mit dem Thema „Kurzarbeitergeld“
auseinanderzusetzen, dessen Beantragung vereinfacht wurde. Mitgliedsunternehmen können sich bei entsprechenden arbeitsrechtlichen Fragen an ihren zuständigen regionalen Einzelhandelsverband
wenden.
Auch sollten vorsorglich die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten staatlichen Liquiditätshilfen beantragt werden. Hierzu sollten sich die Unternehmen an ihre Hausbank wenden. Über die
Hausbank erhalten sie Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW-Bank. Mitglieder von Verbundgruppen können zudem u.U. Finanzierungshilfen von ihrem Einkaufsverband erhalten.
Einige haben bereits entsprechende Unterstützungsmaßnahmen angekündigt.
Hinweise: Der BDSE hat bereits am 9. März von der Politik unbürokratische Hilfen speziell für den Schuhhandel gefordert. Schließlich lassen sich aufgrund des Saisongeschäftes entgangene Umsätze
später nicht mehr aufholen, was dann zu existenziellen Problemen vieler Unternehmen führen dürfte.
Coronavirus: Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel fordern unbürokratische Hilfen! (09.03.2020)
Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) fordern schnelle und unbürokratische Hilfen, damit das Coronavirus keine Insolvenzwelle im Textil-, Schuh- und
Lederwarenhandel auslöst. Nach einer aktuellen Umfrage der drei Verbände sind die Auswirkungen bundesweit zwar noch moderat, in besonders betroffenen Gebieten aber bereits existenzbedrohend. „Im
Kreis Heinsberg sind Umsatzeinbrüche von 50 bis 70 Prozent derzeit an der Tagesordnung“, weiß Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil, zu berichten.
Der Handel mit Textilien, Schuhen und Lederwaren ist aufgrund seines Saisongeschäftes mit modischen Wechseln besonders stark von einer umfänglichen Kaufzurückhaltung betroffen. Nahrungsmittel
sind lebensnotwendig, andere Anschaffungen können zumindest aufgeschoben werden. „Hosen oder Schuhe aus der Frühjahrskollektion kann der Modehandel aber im Herbst kaum noch verkaufen“, berichtet
Pangels. „Schon ab Mai/Juni wird das schwieriger, da die Kunden dann vor allem zu Artikeln aus den Sommerkollektionen greifen“.
Hinzu kommt: Aktuell sind die Warenlager in den meisten Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften voll, die Händler müssen die Rechnungen für die Waren jetzt bezahlen. Wenn die Kundennachfrage
ausbleibt, kommt es schnell zu Liquiditätsengpässen.
BTE, BDSE und BLE fordern daher rasche und unbürokratische Hilfen, damit die Folgen eines bundesweit drohenden Nachfrageeinbruchs nicht zu einer Schließungswelle speziell im stationären
Modehandel führt. „Kreditinstitute müssen schnelle Übergangskredite gewähren und die Politik muss kurzfristig den Bezug von Kurzarbeitergeld unbürokratisch ermöglichen“, fordert Pangels. Außerdem
appelliert er an die Gewerkschaft Verdi, bereits genehmigte Sonntagsöffnungen nicht kurzfristig zu torpedieren. „Der stationäre Handel braucht jetzt jede sich bietende Gelegenheit zum Verkauf
seiner Produkte, damit er auch künftig noch am Standort bestehen und Arbeitsplätze sichern kann!“
Corona-Empfehlungen des BDSE für den Schuheinzelhandel (06.03.2020)
Die steigende Zahl der Erkrankungsfälle von Covid-19 in Deutschland und in weiteren europäischen Ländern zeigt, dass sich das Coronavirus auch hierzulande weiter ausbreitet. Die hohe
Ansteckungsgefahr dieser Krankheit und die Vielzahl persönlicher Kundenkontakte erfordern eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen im stationären Fachhandel. Der BDSE hat auf mehrfachen Wunsch einige
aktuelle Fragen und Antworten für den Schuheinzelhandel zusammengestellt.
Grundsätzlich gilt: Das Robert-Koch Institut schätzt die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aktuell als gering bis mäßig ein. Dennoch sollten spätestens jetzt einige
Vorsorgemaßnahmen getroffen werden.
Information der Mitarbeiter
- Zunächst sind natürlich die Mitarbeiter über virusbedingte Risiken und Vorsichtsmaßnahmen aufzuklären. Wichtig ist es, durch eine sachliche Risikokommunikation Paniksituationen
und unnötige Verunsicherungen unter den Mitarbeitern zu vermeiden.
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich über die zuständigen staatlichen Institutionen informieren, da in den sozialen Netzwerken viele falsche Nachrichten verbreitet werden.
Kundenkontakte
- Das A&O: In den Unternehmen des Schuhhandels sollten die allgemeinen Hygienemaßnahmen, die auch gegen saisonale Grippe empfohlen werden, konsequent angewendet werden. Dies
gilt in besonderem Maße für Mitarbeiter mit Vorerkrankungen der Atemwege oder mit geschwächtem Immunsystem.
- Es sollte möglichst ein Mindestabstand zum Kunden von einem Meter eingehalten werden. An Kassenarbeitsplätzen lässt sich das in aller Regel nicht umsetzen. Dort sollten daher
keine Beschäftigten mit relevanten Vorerkrankungen eingesetzt werden.
- Mitarbeiter sollten darauf achten, sich regelmäßig und gründlich die Hände zu waschen. Auch Desinfektionsspender, z.B. an den Kassen, sind hilfreich.
Coronaviren auf Oberflächen
Die Forschungsergebnisse zur Überlebensfähigkeit von Coronaviren auf verschiedenen Oberflächen bewegen sich zwischen zwei Stunden und bis zu 9 Tagen. Die Ansteckungsgefahr gilt als
ausgesprochen unwahrscheinlich. So ist dem Robert-Koch-Institut auch bislang keine Infektionen durch importierte Waren oder Postsendungen bekannt. Die für den Schuheinzelhandel
zuständige Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik hält deshalb ein äußerliches Desinfizieren von Waren für nicht erforderlich. Auch nach Aussage des Bundesinstituts für
Risikobewertung (BfR) ist es nach derzeitigem Wissensstand unwahrscheinlich, dass importiere Waren wie Lebensmittel oder sog. Bedarfsgegenstände (u.a. Bekleidung, Schuhe) Quelle einer
Infektion mit dem Coronavirus sein können.
Sonstige betriebliche und arbeitsrechtliche Fragestellungen
- Die Handelsunternehmen sollten sich schon heute fragen, wie der Betrieb auch bei einer Verschärfung der gesundheitlichen Lage aufrechterhalten werden kann. So sind im derzeitigen
Saisonabschnitt die Wareneingänge und -bestände hoch, die Umsätze aber noch nicht richtig in Fahrt gekommen. In dieser Situation ist auch der Kreditbedarf üblicherweise hoch. Vor
diesem Hintergrund sind vorsorglich Gespräche mit der Bank angezeigt.
- Der Schuheinzelhandel sollte sich darauf einstellen, dass es in den kommenden Wochen vermehrt zu krankheitsbedingten Ausfällen kommen kann: Mitarbeiter erkranken oder müssen
erkrankte Familienangehörige pflegen. Gut beraten, wer sich im Vorfeld bereits Gedanken darüber macht, wie die Arbeitsabläufe auch bei geringerem Personalstand aufrechterhalten werden
können.
- Zu arbeitsrechtlichen Fragen verweist der BDSE an die regionalen Einzelhandelsverbände, die sich mit dieser Thematik intensiv beschäftigen und Mitgliedsunternehmen beraten. So
etwa bei Themen wie Anspruch auf Freistellung auf Wunsch des Arbeitnehmers, Lohnfortzahlung oder Entschädigung bei Verdienstausfällen bei behördlichen Auflagen nach dem
Infektionsschutzgesetz - wie z.B. Quarantäne, Erstattungsansprüche des Arbeitgebers bei Lohnfortzahlung oder Möglichkeiten der Anordnung von Kurzarbeit und Beantragung von
Kurzarbeitergeld.
- Sollte ein Geschäft aufgrund des Coronavirus geschlossen werden, greift die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht, da diese einen vorherigen Sachschaden voraussetzt.
Entschädigungszahlungen gibt es nur bei einer sog. Betriebsschließungsversicherung, wie sie in der Gastronomie zwar üblich ist, von Einzelhändlern i.d.R. aber nicht abgeschlossen
wird.
Weitere Informationen
Aktuelle Informationen zum Coronavirus sind auch auf der Webseite des HDE
erhältlich.