BDSE - Interessenvertretung des Schuheinzelhandels
Der BDSE ist ein Mitgliedsverband des Hauptverbandes des Deutschen
Einzel-handels. Im BDSE ist der Schuheinzelhandel über die
Landesverbände und Fachgemeinschaften des Einzelhandels organisiert.
Der BDSE nimmt als Interessenverband im Rahmen der Einzelhandelsorganisationen
die Interessen des Schuheinzelhandels gegenüber den vor- und
nachgelagerten sowie konkurrierenden Wirtschaftszweigen und staatlichen
Stellen wahr.
Die Ziele des Bundesverbandes sind: Sicherung der vorhandenen sozialen
Wirtschaftsstruktur mit gleichen Chancen für alle Vertriebsformen
und -größen. Partnerschaft mit der Industrie auf Basis
einer offenen Informationspolitik und der Gleichbehandlung aller
Abnehmer beim Vorliegen gleicher Voraussetzungen. Erleichterung
und Förderung horizontaler und vertikaler Kooperationen.
Alle Maßnahmen des Bundesverbandes zielen darauf ab, die
Selbstständigkeit und wirtschaftliche Unabhängigkeit der
Mitgliedsfirmen zu erhalten.
Leistungen des Bundesverbandes des Deutschen Schuheinzelhandels
sind:
- Wahrung der Interessen des Schuheinzelhandels.
- Branchenbezogene Verhandlungen, Markt- und Einzelgespräche
mit Industrie, Großhandel, Verbundgruppen sowie der Gesetzgebung
und Verwaltung.
- Der Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels ist im
Messebeirat der GDS vertreten.
- Durch die Mitgliedschaft im europäischen Spitzenverband
Ceddec werden die Interessen des deutschen Schuheinzelhandels
im Rahmen der EU gewahrt.
- Der Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels leistet Öffentlichkeitsarbeit
durch Pressekonferenzen im Rahmen der GDS.
Die ständige Information der Branche ist eine wichtige Verbandsaufgabe.
Der Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels nutzt dafür
als Organzeit-schrift den "Schuhkurier", den gemeinsamen
Email-Dienst von BTE, BDSE und BLE sowie das BDSE/BLE-Taschenbuch.
Ein weiterer Baustein der Öffentlichkeitsarbeit ist der gemeinsam
mit dem BTE veranstaltete Modehandelskongress.
Weitere Unterstützung erhält der Schuheinzelhandel durch
die regionalen Einzelhandelsverbände, insbesondere in den
Bereichen:
- Arbeits- und Tarifrecht
- Wirtschafts- und Steuerrecht
- Finanzierungs- und Kreditberatung
- Standortberatung
- Werbung vor Ort
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