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BDSE - Interessenvertretung des Schuheinzelhandels

Der BDSE ist ein Mitgliedsverband des Hauptverbandes des Deutschen Einzel-handels. Im BDSE ist der Schuheinzelhandel über die Landesverbände und Fachgemeinschaften des Einzelhandels organisiert.

Der BDSE nimmt als Interessenverband im Rahmen der Einzelhandelsorganisationen die Interessen des Schuheinzelhandels gegenüber den vor- und nachgelagerten sowie konkurrierenden Wirtschaftszweigen und staatlichen Stellen wahr.

Die Ziele des Bundesverbandes sind: Sicherung der vorhandenen sozialen Wirtschaftsstruktur mit gleichen Chancen für alle Vertriebsformen und -größen. Partnerschaft mit der Industrie auf Basis einer offenen Informationspolitik und der Gleichbehandlung aller Abnehmer beim Vorliegen gleicher Voraussetzungen. Erleichterung und Förderung horizontaler und vertikaler Kooperationen.

Alle Maßnahmen des Bundesverbandes zielen darauf ab, die Selbstständigkeit und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Mitgliedsfirmen zu erhalten.

Leistungen des Bundesverbandes des Deutschen Schuheinzelhandels sind:

  • Wahrung der Interessen des Schuheinzelhandels.
  • Branchenbezogene Verhandlungen, Markt- und Einzelgespräche mit Industrie, Großhandel, Verbundgruppen sowie der Gesetzgebung und Verwaltung.
  • Der Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels ist im Messebeirat der GDS vertreten.
  • Durch die Mitgliedschaft im europäischen Spitzenverband Ceddec werden die Interessen des deutschen Schuheinzelhandels im Rahmen der EU gewahrt.
  • Der Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels leistet Öffentlichkeitsarbeit durch Pressekonferenzen im Rahmen der GDS.

Die ständige Information der Branche ist eine wichtige Verbandsaufgabe.
Der Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels nutzt dafür als Organzeit-schrift den "Schuhkurier", den gemeinsamen Email-Dienst von BTE, BDSE und BLE sowie das BDSE/BLE-Taschenbuch. Ein weiterer Baustein der Öffentlichkeitsarbeit ist der gemeinsam mit dem BTE veranstaltete Modehandelskongress.

Weitere Unterstützung erhält der Schuheinzelhandel durch die regionalen Einzelhandelsverbände, insbesondere in den Bereichen:

  • Arbeits- und Tarifrecht
  • Wirtschafts- und Steuerrecht
  • Finanzierungs- und Kreditberatung
  • Standortberatung
  • Werbung vor Ort

     
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