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Leistungen von A-Z

Cadmium zurück zur Übersicht

Cadmium ist weder als Farbmittel noch als Stabilisator in Chemiefasern sowie textilen Endprodukten und Schuhen erlaubt. Rechtliche Grundlage ist § 1 der Chemikalien-verbotsverordnung in Verbindung mit dem Abschnitt 18 des Anhangs. Der Grenzwert für Cadmium liegt bei 100 mg/kg. Ausnahme: Cadmiumverbindungen sind dann zulässig, wenn sie aus Sicherheitsgründen unumgänglich sind. Dies dürfte jedoch in der Schuhbranche keine Relevanz haben.

CATS zurück zur Übersicht

Ziel der Initiative CATS (Cooperation for Avoiding Toxic Substances in Shoes) ist es, auf die Materialhersteller in aller Welt dahingehend einzuwirken, dass die in Deutschland und der EU geforderten Grenzwerte für gefährliche Stoffe dauerhaft und sicher eingehalten werden. Zu den Gründungsmitgliedern gehört auch der Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels.


Ceddec zurück zur Übersicht

Die Ceddec ist die europäische Vereinigung der Schuheinzelhandelsverbände. Ihr gehören zur Zeit Verbände aus Belgien, Tschechien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Norwegen, Schweiz, Österreich sowie Deutschland an.

Die Ceddec unterhält eine eigene Interessenvertretung bei der EU in Brüssel.

Ceddec Sekretariat: Bundesgremium des Schuhhandels, Wiedner Hauptstr. 63,
A-1045 Wien, Tel.: +43 (0)5 90 900-3314, +43 (0)5 90 900-1133142,
email: sybille.trausmuth@wko.at

Chrom VI zurück zur Übersicht

Zur Gerbung von Leder werden in großem Umfang Chrom-Salze eingesetzt. Durch Herstellungsverfahren, die nicht nach aktuellen Verfahrens- bzw. Qualitätsstandards erfolgen, kann es im Verlauf der Gerbung und auch danach zur Bildung von Chrom VI-Verbindungen kommen. Sie haben neben einer erhöhten Toxizität auch ein stark allergenes Potential. Chrom VI sollte daher in Schuhen und anderen Ledermaterialien gar nicht vorhanden sein. Als gesetzlicher Grenzwert sind in Deutschland derzeit 3 mg/kg festgelegt.