Leistungen von A-Z
Cadmium zurück
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Cadmium ist weder als Farbmittel noch als Stabilisator in Chemiefasern
sowie textilen Endprodukten und Schuhen erlaubt. Rechtliche Grundlage
ist § 1 der Chemikalien-verbotsverordnung in Verbindung mit
dem Abschnitt 18 des Anhangs. Der Grenzwert für Cadmium liegt
bei 100 mg/kg. Ausnahme: Cadmiumverbindungen sind dann zulässig,
wenn sie aus Sicherheitsgründen unumgänglich sind. Dies
dürfte jedoch in der Schuhbranche keine Relevanz haben.
CATS zurück
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Ziel der Initiative CATS (Cooperation for Avoiding Toxic Substances
in Shoes) ist es, auf die Materialhersteller in aller Welt dahingehend
einzuwirken, dass die in Deutschland und der EU geforderten Grenzwerte
für gefährliche Stoffe dauerhaft und sicher eingehalten
werden. Zu den Gründungsmitgliedern gehört auch der Bundesverband
des Deutschen Schuheinzelhandels.
Ceddec zurück
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Die Ceddec ist die europäische Vereinigung der Schuheinzelhandelsverbände.
Ihr gehören zur Zeit Verbände aus Belgien, Tschechien,
Dänemark, Finnland, Griechenland, Frankreich, Großbritannien,
Italien, Norwegen, Schweiz, Österreich sowie Deutschland an.
Die Ceddec unterhält eine eigene Interessenvertretung bei der
EU in Brüssel.
Ceddec Sekretariat: Bundesgremium des Schuhhandels, Wiedner Hauptstr.
63,
A-1045 Wien, Tel.: +43 (0)5 90 900-3314, +43 (0)5 90 900-1133142,
email: sybille.trausmuth@wko.at
Chrom VI zurück
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Zur Gerbung von Leder werden in großem Umfang Chrom-Salze
eingesetzt. Durch Herstellungsverfahren, die nicht nach aktuellen
Verfahrens- bzw. Qualitätsstandards erfolgen, kann es im Verlauf
der Gerbung und auch danach zur Bildung von Chrom VI-Verbindungen
kommen. Sie haben neben einer erhöhten Toxizität auch
ein stark allergenes Potential. Chrom VI sollte daher in Schuhen
und anderen Ledermaterialien gar nicht vorhanden sein. Als gesetzlicher
Grenzwert sind in Deutschland derzeit 3 mg/kg festgelegt.
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