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Leistungen von A-Z

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück zur Übersicht

Empfohlene AGB für den Schuh- und Lederwareneinzelhandel existieren nicht. Hintergrund ist, dass die gesetzlichen Rechte des Kunden (siehe auch Stichwort "Gewährleistung") durch AGB nicht eingeschränkt werden dürfen. Sinn machen AGB deshalb nur für gesetzlich nicht geregelte Bereiche.

Arbeitsrecht zurück zur Übersicht

Individuelle Anfragen beantwortet der örtliche Einzelhandelsverband. Umfangreiche Informationen zum Thema enthalten außerdem die BTE-Fachdokumentationen "Mitarbeiterdelikte: Vorbeugung und Aufdeckung" sowie "Jahresarbeitszeitverträge und Nettojahresarbeitszeitregelungen".

Artenschutz zurück zur Übersicht

Der BDSE empfiehlt Produkte aus Leder oder Fellen geschützter Arten nur zu kaufen, wenn sie mit der Artenschutzfahne versehen sind. Informationsmaterial, auch für Mitarbeiter, ist erhältlich beim Internationalen Reptilienverband e.V. (IRV), Waldstraße 44, 63065 Offenbach, Tel.: 069 / 887250, Fax: 069 / 812810, Email: irv@lederwarenverband.de, Internet: www.lederwarenverband.de


Aus- und Weiterbildung zurück zur Übersicht

Die LDT Fachakademie für Textil und Schuhe bietet eine Vielzahl von Seminaren und langfristig angelegten weiter qualifizierenden Ausbildungsgängen. Das Programm kann angefordert werden bei LDT gGmbH, Postfach 1354, 72193 Nagold, Tel.: 07452/8409-0,
Fax: 07452/8409-40, email: post@ldt.de, Internet: www.ldt.de

Aussenhandel zurück zur Übersicht

Mit Fragen zu Import und Export, insbesondere Importrestriktionen, Kontingente und Zollfragen, beschäftigt sich die
Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels e.V. (AVE)
Mauritiussteinweg 1, D - 50676 Köln, Telefon: +49 (0) 221/92 18 34-0,
Fax: +49 (0) 221/92 18 34-6, Mail: info@ave-koeln.de, Internet: www.ave-koeln.de
Die AVE deckt diese Themenbereiche auch für den BDSE ab.

Azofarbstoffe zurück zur Übersicht

In Deutschland dürfen bestimmte Azofarben bereits seit 1996 nicht mehr zur Färbung von Textilien und Bekleidung eingesetzt werden. Eine einheitliche europäische Richtlinie wurde am 7. Januar 2004 in deutsches Recht umgesetzt. Unter diese "Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und zur Änderung oder Aufhebung weiterer lebensmittelrechtlicher Vorschriften" fallen alle Textil- und Ledererzeugnisse, die mit der menschlichen Haut oder der Mundhöhle direkt und längere Zeit in Berührung kommen können.